BB-Taxi

 

                                                       

 

 

 Wie mache ich mein Taxi Führerschein? 

Die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung

Mindestalter das 21. Lebensjahr muss vollendet sein.

2 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse B (EU-Kartenführerschein)

bei einer Nationalität außerhalb der EU wird ein Aufenthalt von 2 Jahren vorausgesetzt

Maximal 6 Punkte in der Verkehrssünderkartei

nicht vorbestraft

zurzeit der Antragsbearbeitung beim LEA nicht Beschuldigter in einem Strafverfahren ist

Die Prüfung findet immer am ersten Donnerstag des Monats beim Landratsamt statt.

Um die genaue Uhrzeit zu erfahren  rufen sie bitte die Landratsamt Böblingen bei Führerscheinstelle an. 

Die Unterlagen für die Vorbereitung auf die Prüfung können sie von uns bekommen. 

Die gesundheitliche Eignung
keine schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen
augenmedizinisches Attest (z. B. keine Farb- o. Nachtblindheit erfolgreich abgelegte psycho-physiologische Funktionsleistungsüberprüfung
Die körperliche und geistige Eignung muss durch ein ärztliches Gutachten (nach Ziff. 1 der Anlage 5 zu §11 Abs.9 FeV) ausgestellt von einem Amtsarzt, Arbeitsmediziner oder hauptamtlich angestellten Betriebsarzt, bestätigt sein.
Zusätzlich ist ein Betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BFG) (nach Ziffer 2 der Anlage 5 zu §11 Abs.9 FeV) erforderlich. Beide Gutachten müssen bei Antragstellung vorgelegt werden. 

Begutachtungsstellen für Fahreignung

Amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung – Auszug .

 Tel: 07032 / 992829

 Greutaekerstr 2 Herrenberg

 Für weitere Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung unter

folgende Rufnummer 07031 764564 .

 B  B  T  a  x  i 

 

BB-Taxi     Tunc@bbtaxi.de
177789558